Willkommen bei Brandschutz Best

Externer Brandschutzbeauftragter

Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten von gefährlichen Einwirkungen (z.B. durch Brandgefahren) wurden in Gesetzen – z.B. Grundgesetz Artikel 2 (2) -, Verordnungen – z.B. Muster Industriebaurichtlinie 5.14.3 – und Richtlinien – ASR A2.2 7.4 – Unternehmer/Firmen dazu verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte für den Brandschutz zu beauftragen.

Aufgrund Personalmangel, hohe Ausbildung- und Fortbildungskosten der Brandschutzbeauftragten und hoher Abhängigkeit und der daraus resultierender „Betriebsblindheit“ werden immer öfter externe Brandschutzbeauftragte für solche Stellen gewählt.

Ein externer Brandschutzbeauftragter hat gegenüber eines internen Brandschutzbeauftragten einige Vorteile:

  1. Der externe Brandschutzbeauftragter hat ausschließlich die Aufgabe Ihren Brandschutz im Betrieb zu organisieren. Eine Ablenkung durch andere Tätigkeitsfelder ist ausgeschlossen.
  2. Es entstehen keine Ausbildungs- und Fortbildungskosten für Ihr Personal.
  1. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauert i.d.R. 2-3 Wochen in Vollzeit. (nach DGUVB Information 205-003) Diese Arbeitszeit sparen Sie ein.
  2. Die notwendige Fortbildung für Brandschutzbeauftragte beträgt mind. alle 3 Jahre: 16 UE a`45 Minuten. (nach DGUV Information 205-003) Diese Arbeitszeit sparen Sie für Ihre Mitarbeiter ebenfalls ein.

Wir beraten Sie aus der Praxis, für die Praxis. Wir können auf Erfahrungen im abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) und Erfahrungen im vorbeugenden Brandschutz (Studium oder Ausbildung im vorbeugenden Brandschutz) zurückgreifen.

Dadurch können wir Ihnen als externen Brandschutzbeauftragten optimale Dienstleistungen anbieten und die Kommunikation mit ansässigen Feuerwehren, Brandschutzdienststellen und sonstigen Ämtern auf einer Ebene durchführen.

Unsere Leistung als externen Brandschutzbeauftragten richtet sich eng an die aktuellste DGUV-Information 203-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten und an die vfdb-Richtlinie 12-09/01.

Ablauf externer Brandschutzbeauftragter

no1

Kontaktaufnahme

Nutzen Sie das Kontaktformular für die Kontaktaufnahme oder rufen Sie uns direkt an.
no2

Telefonische Beratung

Wir beraten Sie über Ihre optimale Vorhaltung eines externen Brandschutzbeauftragten.
no3

Vor Ort Begehung

Vor Ort stimmen wir mit Ihnen die benötigten Arbeitsstunden für die optimale Dienstleistung fest.
no4

Erstellung eins unverbindlichen Angebots

Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Dienstleistung eines externen Brandschutzbeauftragten für die Dauer von 1 Jahr.
no5

Beginn der Tätigkeit – schriftliche Bestellung zur Aufgabenübertragung

Wenn Sie sich für uns entscheiden, nehmen wir unsere Arbeit als externen Brandschutzbeauftragten auf – Immer in enger Kommunikation mit Ihrem Verantwortlichen.
no6

Verlängerung / Beendigung der Aufgabenübertragung

Nach 1 Jahr können beide Parteien den Vertrag auslaufen lassen, Arbeitsstunden anpassen oder den Vertrag individuell fortführen.

So erreichen Sie uns

Anschrift

Brandschutz Best
Brahmsstraße 6
67459 Böhl-Iggelheim
Telefon: 0151 – 24017962
E-mail:   info@brandschutzbest.de